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Informationen für Ausbildungsbetriebe

Eintragung, Ausbildungs- und Umschulungsverträge

Zum Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung müssen die Auszubildenden bzw. Umschülerinnen und Umschüler in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Stelle eingetragen werden. Hierzu übersenden Sie bitte den Eintragungsantrag zusammen mit dem Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und dem Ausbildung- bzw. Umschulungsplan in drei- oder vierfacher (bei Jugendlichen) Ausfertigung.

Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen, damit wir Ihre zukünftige Auszubildende/ Ihren zukünftigen Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis eintragen können.

Erst nach erfolgter Eintragung der Auszubildende/ des Auszubildenden darf die Ausbildung begonnen werden.

a) ... für Auszubildende, die eine dreijährige Ausbildung (Normalfall) durchlaufen

1. ... die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

  • den Eintragungsantrag
  • den Ausbildungsvertrag in vierfacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Auszubildenden
  • die Unterschrift mindestens eines/einer Erziehungsberechtigten
  • eine Bescheinigung über die Ersteinstellungsuntersuchung gem. dem Jugendarbeitsschutzgesetz

2. ... die das 18. Lebensjahr vollendet haben

  • den Eintragungsantrag
  • den Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Auszubildenden

b) ... für Umschüler, die eine zweijährige Umschulung durchlaufen

1. .die durch das Arbeitsamt gefördert werden

  • den Eintragungsantrag
  • den Umschulungsvertrag in vierfacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Umzuschulenden

2. .die nicht durch das Arbeitsamt gefördert werden

  • den Eintragungsantrag
  • den Umschulungsvertrag in dreifacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Umzuschulenden

Anerkennung als Ausbildungsstätte

Sie möchten gern als Ausbildungsstätte jungen Auszubildenden die Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen. Dafür nehmen Sie bitte als ersten Schritt Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, um im Gespräch nähere Informationen zu erhalten.

Als Grundvoraussetzung für die Anerkennung benötigen Sie sowohl ein Hallen- und ein Freibad, eine Wassertiefe von min. 3,50 m, eine 25 m Bahn und eine Fachkraft mit Ausbildereignungsschein. 

Sofern Sie ein kleiner Betrieb mit lediglich einem Hallen- oder einem Freibad sind, benötigen Sie einen Kooperationspartner. 

Die zuständige Stelle unterstützt und berät Sie bei dem Anerkennungsverfahren und ist die Genehmigungsinstanz.